Nov. 19

Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufbewahren müssen, ist in Deutschland sehr umstritten und derzeit liegt den Gerichten eine Massenklage von über 34 000 Bürgern vor. Bis ca. Mitte 2010 wird es jedoch kein Urteil über die vielfachen Klagen gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben. Somit wird die Gesetzesgrundlage noch mindestens 6 Monate Bestand haben.

Doch nicht nur den Bürgern ist die Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. So müssen Telekommunikations-Dienstleister die für die Speicherung verbundenen Kosten selbst tragen. 1&1 nennt in diesem Zuge Kosten von ca. 1 Mio. € (siehe http://www.netzpolitik.org/2008/vorratsdatenspeicherung-umsetzung-und-kosten/).
Dabei wurden anbieterübergreifend lediglich bei ca. 2000 Ermittlungsverfahren in den letzten 6 Monaten auf Vorratsdaten zurückgegriffen.

Bekennende Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese legte bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Inwieweit sie bzw. die neue Regierung Einfluss nehmen kann auf Gesetze bezüglich der Telekommunikation bleibt abzuwarten.

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