Täglich gehen Hunderte von E-Mails in die Postfächer von E-Mail Nutzer ein. Der größte Teil davon ist allerdings unerwünscht.
Ohne eigenes Beitragen landen E-Mail Nutzer auf Verteilerlisten und werden fortan mit Werbe- und Infomails bombardiert. Daher fordert Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter den Gesetzgeber auf, die Abmeldung von Mailing Listen zu vereinfachen. „Am besten mit einem simplen Klick“, so der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Weiterhin fordert er, dass für sämtliche empfangene Werbe- bzw Infomails die Einwilligung des Empfängers vorliegen muss. Dies ist bisher nur für private E-Mail Adressen erforderlich. Aber gerade im geschäftlichen Bereich müssen die Gesetze verschärft werden. Denn dort verschlingt der Kontakt mit der täglich wachsenden E-Mail Flut viel Zeit und wird größtenteils als Belästigung empfunden. Die Absender sind sich ihrer Schuld nicht bewusst. Schließlich verschicken diese ja auch unverbindliche Angebote oder Newsletter, die im weitesten Sinne etwas mit dem Beruf des Empfängers zu tun haben. Das Problem ist: niemand hat sie darum gebeten. Juristisch gesehen gibt es keine klare Richtlinie, die geschäftliche Infomailings regelt. Und auch die Spamfilter sind meist nicht in der Lage derartige E-Mails zu identifizieren. Auf der anderen Seite gibt es aber auch ein Problem der Klassifizierung: Ab wann ist eine geschäftliche Infomail als Spam zu betrachten? Ist bereits eine Kooperationsanfrage eines vorher unbekannten Absenders unerwünscht? Diese könnte sich eventuell später als sehr hilfreich herausstellen. Fakt bleibt allerdings, dass auch auf geschäftlicher Ebene die vorherige Einwilligung des Empfängers mehr Gewicht erlangen sollte.
Die Tatsache, dass selbst der oberste Datenschützer Schleswig Holsteins sein Postfach nicht frei von unerwünschten E-Mails halten kann, spricht für sich. Sicherlich wird er in seinem Vorhaben auf die positive Rückmeldung vieler geplagter E-Mail Nutzer stoßen.
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