Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

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Dez 04

Pitney Bows hat über 100 Unternehmen in Baden Württemberg über deren Meinung zu rechtsverbindlicher E-Mail Kommunikation befragt.

Dabei wurden dem De-Mail Projekt durchaus gute Erfolgschancen zugesprochen. 70% würden das System nutzen, wenn es dem klassischen Brief gleichgestellt wäre.

Jedoch bleibt die Mehrheit der Befragten skeptisch gegenüber der Datensicherheit (82 %). Noch kritischer sehen die Befragten (99 %) die Tatsache, dass ein De-Mail Zugang nicht für alle Personen gewährleistet werden kann bzw. nicht jede Person einen Zugang haben muss. Dementsprechend wird es auch weiterhin nötig sein, parallel auch die klassische Brief-Korrespondenz beizubehalten. Laut der Befragten kann daher eine schnelle Marktdurchdringung nicht erreicht werden. Sollte De-Mail kostenpflichtig sein, glauben außerdem 67 %, dass Verbraucher das System eher nicht nutzen würden.

Es bleiben also weiterhin viele Unklarheiten, die De-Mail im Rahmen einer Vertriebsoffensive aus dem Weg räumen muss: es ist immer noch nicht bekannt, welche Kosten für die Nutzung des Systems entstehen werden. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Rechtsverbindlichkeit erst möglich machen, noch nicht geschaffen worden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Deutsche Post ein eigenes System auf den Markt bringen möchte, so dass sich De-Mail nicht nur etablieren, sondern auch gegen die Deutsche Post durchsetzen muss.
Zu guter Letzt muss bei der Bevölkerung deutlich werden, dass die Daten, die über De-Mail versendet und empfangen werden, in sicheren Händen sind.

Sicherlich keine leichte Aufgabe.

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Nov 25

In den letzten Wochen wurde viel über De-Mail bzw. dem „Online-Brief“ der Deutschen Post berichtet. Ich hatte auch schon in diesem Blog darüber berichetet:

De-Mail steht dabei für sichere, rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation inklusive Identifizierungsdienst und einem gesicherten Dokumenten-Safe und soll insbesondere in der Behördenkommunikation Verwendung finden.

Bei der Entwicklung zu DE Mail arbeiteten die Telekom, United Internet, das Bundesinnenministerium und die Deutsche Post zusammen. Im März diesen Jahres zerstritten sich die privaten Unternehmen und so stieg die Deutsche Post aus dem Konsortium aus, um an einer eigenen Version zu arbeiten.
Laut Berichten der Financial Times Deutschland habe die Post den Start von De-Mail durch gezielte Lobbyarbeit torpediert, da diese starke Konkurrenz von elektronischen Briefdienstleistern fürchtet. Dies wird dadurch deutlich, dass das Bürgerportal-Gesetz eigentlich noch vor der Wahl verabschiedet werden sollte. Die Post dementiert diese Vorwürfe.

Das elektronische Briefprojekt der Deutschen Post soll im Laufe des nächsten Jahres für alle verfügbar sein. Ob De-Mail noch 2010 flächendeckend verfügbar sein wird, ist unklar.

Heute hat die Deutsche Post weitere Informationen zum Vorhaben, eine sichere und rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation zu etablieren, veröffentlicht.
Laut Frank Appel, Chef der Deutschen Post, wird der Preis einer versendeten E-Mail unter 10 Cent liegen. Eine monatliche Flatrate wird ebenfalls angeboten werden.

Mit diesem Projekt versucht die Deutsche Post offensichtlich, Gewinneinbrüche aus dem klassischen Briefgeschäft abzufangen. Genaue Umsatzvorstellungen hat Frank Appel dabei nicht preisgeben können, da es sich um ein ganz neues Geschäftsmodell handelt. Zumal man darüber hinaus nicht weiß, wie dieses Angebot angenommen wird. Mittelfristig sieht Appel den Umsatz im dreistelligen Millionen Bereich.
Zunächst einmal stehen jedoch enorme Werbeausgaben an, um den Dienst bekannt zu machen.
Im besonderen Fokus stehen dabei auch Geschäftskunden, die mit dem Service der Deutschen Post in Korrespondenz mit ihren Privatkunden treten sollen.

Aktuell wird der so genannte Online-Brief von rund 5000 Mitarbeitern der Deutschen Post getestet. Starttermin soll weiterhin im ersten Halbjahr 2010 sein.

Wir können weiterhin gespannt sein, ob sich die geplanten Dienste „DE-Mail“ und der „Online-Brief“ der Deutschen Post in der Online Kommunikation etablieren werden und welcher der beiden Dienste sich durchsetzen wird.

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Nov 19

Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufbewahren müssen, ist in Deutschland sehr umstritten und derzeit liegt den Gerichten eine Massenklage von über 34 000 Bürgern vor. Bis ca. Mitte 2010 wird es jedoch kein Urteil über die vielfachen Klagen gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben. Somit wird die Gesetzesgrundlage noch mindestens 6 Monate Bestand haben.

Doch nicht nur den Bürgern ist die Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. So müssen Telekommunikations-Dienstleister die für die Speicherung verbundenen Kosten selbst tragen. 1&1 nennt in diesem Zuge Kosten von ca. 1 Mio. € (siehe http://www.netzpolitik.org/2008/vorratsdatenspeicherung-umsetzung-und-kosten/).
Dabei wurden anbieterübergreifend lediglich bei ca. 2000 Ermittlungsverfahren in den letzten 6 Monaten auf Vorratsdaten zurückgegriffen.

Bekennende Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese legte bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Inwieweit sie bzw. die neue Regierung Einfluss nehmen kann auf Gesetze bezüglich der Telekommunikation bleibt abzuwarten.

Nov 10

Man muss nicht unbedingt Profi-Spammer oder Phishing Betrüger sein, um an sensible Daten zu gelangen. Ein Alice Kunde hatte für seinen Nachwuchs die Adresse alice@alice.de eingerichtet. Kurz danach flatterten Hunderte von E-Mails in das Postfach, die äußerst sensible Daten wie Bankverbinungen und Anschriften von Alice-Kunden beinhalteten. Das Problem trat auf, da Vertriebspartner Daten von Neukunden, die keine E-Mail Adresse besitzen, an eben diese Adresse -alice@alice.de- senden. Laut Angaben des Besitzers der E-Mail Adresse hatte er Alice auf das Problem aufmerksam gemacht. Doch das Problem blieb unberücksichtigt und der Kunde wandte sich an die Medien. Und nun hat auch Alice einen Datenschutzskandal.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte sich auch ziemlich empört über diesen Vorfall und versprach, dass man Alice um Aufklärung des Sachverhalts bitten werde.

Das Hamburger Unternehmen Alice bestätigte bereits die Datenpanne und lies die E-Mail Adresse nun sperren.

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